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   BVerwG, 25.01.1982 - 9 B 4112.81   

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https://dejure.org/1982,1439
BVerwG, 25.01.1982 - 9 B 4112.81 (https://dejure.org/1982,1439)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1982 - 9 B 4112.81 (https://dejure.org/1982,1439)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1982 - 9 B 4112.81 (https://dejure.org/1982,1439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1982 - 9 B 4112.81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verbürgt das Grundrecht auf Asyl demjenigen, der in der Bundesrepublik Deutschland vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, nicht nur vollen Verfolgungsschutz, sondern auch einen gewissen aufenthaltsrechtlichen Schutz; dieser liegt darin, daß dem Asylberechtigten im Regelfall ein rechtlich gesicherter Aufenthalt verschafft und daß dieses Aufenthaltsrecht nur aus gewichtigen Gründen und unter grundsätzlicher Wahrung des Verfolgungsschutzes vorenthalten oder entzogen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 169.79 - m.w.N.).

    Die so zu verstehende (vgl. dazu BVerfGE 49, 148, 157) [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76] gesetzliche Vorschrift steht mit der Verfassung in Einklang; denn bei dieser Auslegung bietet sie den aufenthaltsrechtlichen Schutz, den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 169.79 - m.w.N.) das Grundrecht auf Asyl u.a. verbürgt.

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1982 - 9 B 4112.81
    Die so zu verstehende (vgl. dazu BVerfGE 49, 148, 157) [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76] gesetzliche Vorschrift steht mit der Verfassung in Einklang; denn bei dieser Auslegung bietet sie den aufenthaltsrechtlichen Schutz, den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 169.79 - m.w.N.) das Grundrecht auf Asyl u.a. verbürgt.
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1982 - 9 B 4112.81
    Diesen Grundsätzen genügt die vom Wortlaut des § 5 2. AsylBschlG ausgehende und an der Gesetzessystematik sowie der gesetzgeberischen Zielsetzung ausgerichtete Interpretation der Vorschrift (vgl. dazu BVerfGE 48, 246, 256) [BVerfG 09.05.1978 - 2 BvR 952/75].
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83

    Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der

    Bei der Ausreiseaufforderung ist diese Voraussetzung erfüllt: Die Behörde war nach § 5 Satz 1 2. AsylBeschlG verpflichtet, den Kläger zur Ausreise aufzufordern; für eine andere Entscheidung der Behörde war kein Raum (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10762.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auskünfte des Auswärtigen

    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß § 5 2. AsylBschlG mit der Verfassung in Einklang stand (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 14.01.1987 - 9 B 264.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der wortgleichen Bestimmung des § 5 Satz 1 des Zweiten AsylBeschlG wiederholt entschieden, daß für den Erlaß der Ausreiseaufforderung kein Ermessen der Ausländerbehörde besteht (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 Zweites AsylBeschlG Nr. 4; Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 Zweites AsylBeschlG Nr. 3; Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 19.03.1984 - 9 B 11629.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß § 5 2. AsylBeschlG mit der Verfassung im Einklang stand (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 30.11.1983 - 9 B 15133.82

    Irrevisibilität von Tatsachenfragen - Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit

    Im übrigen hat der beschließende Senat mehrfach entschieden, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift nicht bestanden (vgl. u.a. Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - und Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 3 zu § 28 des Asylverfahrensgesetzes).
  • BVerwG, 04.10.1983 - 1 B 131.83

    Erfordernis einer Anhörung eines Asylbewerbers vor Erlass einer

    Nach § 5 Satz 1 2. AsylBeschlG war die Behörde jedoch verpflichtet, den Kläger zur Ausreise aufzufordern (Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 04.04.1984 - 9 B 4396.81

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Klage auf Gewährung von Asyl - Rechtsmittel

    Abgesehen davon, daß sie dem auslaufenden Recht angehört, hat der beschließende Senat mehrfach entschieden, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung nicht bestanden (vgl. z.B. Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 B 14832.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

    Schließlich waren in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch die mit der Beschwerde angesprochenen Fragen zur Ausreiseaufforderung nach § 5 Satz 1 2. AsylBeschlG (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - BVerwGE 62, 206 [214] sowie Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34) sowie zur Möglichkeit unterschiedlicher Rechtszüge im Rahmen der sog. Verbundklage (vgl. dazu Urteil vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 6.82 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 7) geklärt.
  • BVerwG, 22.12.1983 - 1 B 117.83

    Bemessung der Ausreisefrist - Begründung der Entscheidung der Ausländerbehörde -

    Sie hat die Frist erkennbar so bemessen, daß der Ausländer Gelegenheit zur Einlegung von Rechtsbehelfen erhält, daß sein vorläufiges Aufenthaltsrecht während des Asylverfahrens gewahrt wird (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34) und daß ihm darüber hinaus nach Ablauf dieses Aufenthaltsrechts eine der Behörde angemessen erscheinende Zeit verbleibt, seine Angelegenheiten endgültig zu ordnen und das Bundesgebiet zu verlassen.
  • BVerwG, 03.11.1983 - 9 B 10666.83

    Inhaltserfordernisse einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Die Frage der Vereinbarkeit des - inzwischen gemäß § 41 des Asylverfahrensgesetzes aufgehobenen - § 5 des 2. Asylbeschleunigungsgesetzes mit dem Grundgesetz ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im bejahenden Sinne geklärt (Beschlüsse vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - und vom 30. März 1982 - BVerwG 9 B 338.82 -).
  • BVerwG, 14.09.1983 - 9 B 15392.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.09.1983 - 9 B 15288.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 27.01.1983 - 9 B 15391.82

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 27.12.1982 - 9 B 2146.82

    Entfernung des Asylsuchenden aus dem Geltungsbereich des Ausländergesetzes vor

  • BVerwG, 22.12.1983 - 1 B 104.83

    Ausübung des behördlichen Ermessens bei der Festlegung der Ausreisefrist -

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